auch beim Widerstand gegen Vollstreckungskräfte.

Forderung des CDU AK Polizei Baden-Württemberg bei einer Videodiskussion mit Staatssekretärin Katrin Schütz, CDU und dem Sicherheitsexperten Clemens Binninger.

Immer häufiger liest man davon, dass Rettungs- und Sicherheitskräfte körperlich oder verbal bei ihren Einsätzen angegangen werden. Dann wird dieses Verhalten zwar regelmäßig, quer durch alle Parteien, verurteilt aber konsequente Maßnahmen dagegen waren bisher eher Fehlanzeige – auch in den aktuellen Wahlprogrammen. Allein die CDU hat sich klar und deutlich dazu geäußert. Zum einen steht das Vertrauen in die Arbeit aller Blaulichtorganisationen im Vordergrund und pauschale Vorwürfe werden abgelehnt, zum anderen setzt sich die CDU für eine Mindeststrafe von einem Jahr bei Körperverletzungen in Zusammenhang mit einem Messer ein. Leider scheint es, dass Wahlprogramme von anderen Parteien hier wesentlich weniger deutlich – ja sogar eher zurückhaltend bis ablehnend - sind.

In diesem Zusammenhang fordert der CDU Arbeitskreis Polizei, auch beim §113 StGB, Widerstand, ein klares Zeichen zu setzen und hier ebenfalls eine Mindeststrafe, analog zum § 114 StGB (Tätlicher Angriff), festzulegen. Die Erhöhung des Strafrahmens beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor wenigen Jahren, war ein richtiger Schritt, aber wohl noch nicht genug, wenn man auf die aktuelle Entwicklung bei Delikten in diesem Bereich schaut. Zwar setzt der § 114 StGB einen tätlichen Angriff voraus und ist mit dem Widerstand aus § 113 StGB nicht ganz vergleichbar, ähnelt sich aber in der Auswirkung. Daher sollte das Unrecht der Tat aus dem Widerstand noch deutlicher sanktioniert werden.

„Es ist leider traurig, dass man zu solchen Mitteln greifen muss, aber es scheint wohl der einzige Weg zu sein, um den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen entgegenzutreten“, so der Landesvorsitzende des AK Polizei, Rainer Staib.

Rainer Staib,

Landesvorsitzender


 
    
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